Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien hat im Dezember 2021 seit langer Zeit wieder über die Übernahme von Garantien für Investitionen in Südafrika entschieden. Seit 2014 waren Anträge zur Übernahme einer Investitionsgarantie für Investitionen in Südafrika nicht möglich, da Südafrika in diesem Jahr den Investitionsförderungs- und -schutzvertrag mit Deutschland gekündigt hatte. Dieser ist eine Voraussetzung für die Übernahme von Investitionsgarantien. 

Aufgrund der Bedeutung des südafrikanischen Marktes für deutsche Unternehmen hat sich der IMA für Investitionsgarantien nun aber dazu entschlossen, künftig Investitionsgarantien auf Basis der südafrikanischen Rechtsordnung zu übernehmen. Denn diese gewährt ausländischen Investoren einen ausreichenden Schutz.

Dennoch stuft der Bund das Rechtsschutzrisiko aufgrund des fehlenden Investitionsförderungs- und -schutzvertrages als erhöht ein. Deshalb wird ein im Vergleich zu sonstigen Garantieübernahmen erhöhtes Entgelt in Höhe von 0,55 Prozent festgesetzt. Darüber hinaus wird der Bund bei seinen Entscheidungen stets die aktuelle wirtschaftliche und politische Lage in Südafrika berücksichtigen.

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