Bestimmte Waren dürfen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt nicht in Kamerun eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem bestimmte Hautcremes und medizinische Seifen...
Das verpflichtende Konformitätsprogramm PECAE der Normenbehörde ANOR gilt für nahezu alle gewerblichen Warensendungen ab einem FOB-Wert von 2 Millionen CFA-Franc. Dabei prüfen...
Der Frachtführer muss die Ankunft von See- und Luftfrachtsendungen vorab summarisch bei der Zollbehörde anmelden. Zusätzlich ist eine gesonderte Vorabanmeldung (BESC) zur...
Kamerun ist Mitglied der Zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft CEMAC. Diese bildet eine Zollunion mit einem einheitlichen Außenzoll im Warenverkehr mit Drittländern.
Kontrollierte Waren dürfen nur dann in Sambia eingeführt werden, wenn der Importeur die entsprechenden Genehmigungen und Lizenzen der zuständigen Behörden vorweisen kann.
In Sambia sind zwei nationale Einrichtungen für Normung tätig: das Zambia Bureau of Standards (ZABS) und die Zambia Compulsory Standards Agency (ZCSA), die eng zusammenarbeiten.
Importeure, die Waren nach Sambia einführen wollen, müssen sich vorab bei der Zambia Revenue Authority registrieren und eine Tax Payer Identification Number (TPIN) beantragen.
Zusätzlich zu den Einfuhrzöllen werden bei der Einfuhr von Waren nach Sambia auch die Mehrwertsteuer sowie – abhängig von der jeweiligen Warenkategorie – Verbrauchsteuern...
Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen sich in das Register der Exporteure und Importeure (REI) des Handelsministeriums eintragen. Nur im REI registrierte Importeure und...